Der Integrationskurs ist ein staatliches Grundangebot der sprachlichen und politischen Bildung für Zugewanderte und steht am Beginn des gesamten Integrationsprozesses. Er dient dazu, die Zugewanderten dazu zu befähigen, ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu handeln. Zur Teilnahme wird ein Berechtigungsschein oder eine Verpflichtung benötigt.
Menschen aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme erteilt in der Regel die Ausländerbehörde oder das Jobcenter.
Die Kursgebühr pro Modul mit 100 Unterrichtsstunden beträgt 458,00 €. Bei Vorlage eines Berechtigungsscheins reduziert sich die Teilnahmegebühr pro Kursabschnitt auf 229,00 € (2,29 € pro Unterrichtsstunde). Kursteilnehmende können eine Kostenbefreiung beantragen, wenn sie Bürgergeld (ALG II) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwerfällt. Teilnehmende mit einer Kostenbefreiung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den entstehenden Fahrtkosten.
EU-Bürger oder TN ohne Anspruch auf einen Berechtigungsschein haben die Möglichkeit, unter der Voraussetzung, dass freie Plätze zur Verfügung stehen, als Selbstzahler am Kurs teilzunehmen. Gerne teilen wir Ihnen die Konditionen mit.
Der Allgemeine Integrationskurs besteht aus insgesamt 700 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Davon entfallen 600 Unterrichtsstunden auf den Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden auf den Orientierungskurs.
Sprachkurs:
Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau B1. Auf dieser ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung können die meisten Alltagssituationen bewältigt werden. Schülerinnen und Schüler an Realschulen oder Gymnasien erreichen normalerweise in der 9. bzw. 10. Klasse in Englisch das Sprachniveau B1.
Im Sprachkurs werden die Deutschkenntnisse anhand der Themen Einkaufen, Wohnen, Gesundheit, Betreuung und Erziehung von Kindern, aber auch Mobilität, Mediennutzung sowie Arbeit und Ausbildung behandelt.
Orientierungskurs:
Auf den Sprachkurs folgt der 100-stündige Orientierungskurs, der den Teilnehmenden Kenntnisse über Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland vermittelt. Ziel des Orientierungskurses ist es, die Zugewanderten mit den gesellschaftlichen Werten in Deutschland vertraut zu machen und so zu einem konstruktiven und gedeihlichen Miteinander beizutragen. Themen im Orientierungskurs sind dabei u.a. die wichtigsten Verfassungsprinzipien, die jüngere deutsche Geschichte, religiöse Vielfalt und die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Prüfungen und Zertifikate:
Am Ende des Sprachkurses legen die Teilnehmenden die skalierte Sprachprüfung "Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ) ab. Mit der Skalierung kann sowohl das Sprachniveau B1 als auch das Sprachniveau A2 abgebildet werden.
Der Orientierungskurs schließt mit dem Test "Leben in Deutschland" (LiD) ab (siehe "Beiträge") . Dabei erhält jeder Teilnehmende einen Fragebogen mit 33 Fragen und jeweils vier möglichen Antworten, die innerhalb von 60 Minuten bearbeitet werden müssen. Wenn die Teilnehmenden 15 Fragen richtig beantworten, haben sie den Orientierungskurs bestanden, bei 17 richtig beantworteten Fragen entfällt bei einer späteren Einbürgerung die Pflicht, den Einbürgerungstest abzulegen. Mithilfe eines interaktiven Fragenkataloges und eines Musterfragebogens können die möglichen Fragen vorab online geübt werden.
Werden beide Prüfungen (DTZ und LiD) bestanden, erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat Integrationskurs.
Informationen & Anmeldung: Geschäftsstelle in der Burgstraße 59 oder telefonisch unter der 06571-107-131 oder 06571-107-139