Zugewinnausgleich


Haben Sie keinen notariell zu beurkundenden Ehevertrag abgeschlossen, so leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesen Fällen hat nach Beendigung der Ehe ein Ausgleich der während der Ehezeit hinzu erworbenen Vermögenswerte zu erfolgen. Dieser Vortrag gibt Antworten auf die Fragen, - wie berechnet sich der Zugewinn? - was ist ein priviligierten Zuerwerb? - ist am Ende mehr Geld da als vorher? - wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?

1 Abend, 28.11.2023
Dienstag, 19:00 - 20:30 Uhr
1 Termin(e)
ZeitOrt
Di28.11.2023
19:00 - 20:30 Uhr
Cusanus-Gymnasium (bitte Hintereingang nutzen und Aushang an der Säule beachten), Kurfürstenstraße 14, 54516 Wittlich
Lisa-Marie Assmus
11029.23
kostenfrei

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Plätze frei
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Rechtsanwaltskanzlei Dahmen & Dischke

Di 27.02.24
19:00 – 20:30 Uhr
Wittlich
Plätze frei