Zugewinnausgleich
Haben Sie keinen notariell zu beurkundenden Ehevertrag abgeschlossen, so leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesen Fällen hat nach Beendigung der Ehe ein Ausgleich der während der Ehezeit hinzu erworbenen Vermögenswerte zu erfolgen. Dieser Vortrag gibt Antworten auf die Fragen, - wie berechnet sich der Zugewinn? - was ist ein priviligierten Zuerwerb? - ist am Ende mehr Geld da als vorher? - wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?
1 Abend, 28.11.2023 Dienstag, 19:00 - 20:30 Uhr | |||||||
1 Termin(e)
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Lisa-Marie Assmus | |||||||
11029.23 | |||||||
kostenfrei |
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